Klassenfahrten

Zuschüsse und Kostenübernahmen beantragen

  • Welche Schüler haben Anspruch auf Zuschüsse oder die komplette Kostenübername der Klassenfahrt?
  • Fördervereine, örtliche Unternehmen wie Banken oder Sparkassen oder Stiftungen können angefragt werden, um für bestimmte Schüler einen gewissen Zuschuss zu bekommen.
  • Werden die Reisekosten von Lehrern übernommen?

Einer der größten Stolpersteine bis zur tatsächlichen Abreise betrifft das Thema Kosten: Was ist mit den Schülern, die sich die Klassenfahrt eigentlich nicht leisten können? Bleibt der Lehrer auf seinen Kosten sitzen? Und am wichtigsten: Wie kommt man an Zuschüsse, um die Kosten zu senken?

Kostenübernahme bei sozial schwachen Familien

Bei einer Klassenfahrt handelt es sich um eine Schulveranstaltung, genauer um eine Veranstaltung der Schule mit „schulrechtlichen Bestimmungen“. Schließlich fährt der Klassenverband nicht auf eine Vergnügungsreise, sondern auf eine Bildungs- bzw. Gruppenreise. Somit ist sie unverzichtbarer Bestandteil der Ausbildung, sowohl in pädagogischer als auch in sozial-gemeinschaftlicher Hinsicht. Empfänger von Hartz IV müssen demnach die Kosten nicht von den Regelleistungen zahlen. Diese werden nach rechtzeitiger Antragstellung im Jobcenter im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen. Der „Grundbedarf des Kindes“ ist laut eines Urteils des Bundessozialgerichts in Hessen 2008 nicht gedeckelt, sondern muss in der Höhe gefördert werden, wie viel die Schulfahrt tatsächlich kostet. Eine Deckelung der maximalen Klassenfahrtenkosten findet auf Schulkonferenzen der einzelnen Lehranstalten statt. Ebenso gute Chancen auf die Inanspruchnahme des Bildungspaketes haben Familien, die sonstige Hilfen beziehen. Darunter fallen Empfänger von Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Asylbewerberleistungen.

Bei Fördervereinen und Stiftungen bewerben

An vielen Schulen, wie auch der PWS, existieren Fördervereine, die sich auch um die Finanzierung von Klassenfahrten und in besonderen Fällen auch von hilfebedürftigen Schülern kümmern. In der Regel läuft das Prozedere so ab, dass bedürftige Familien ihre Finanzen offenlegen und so viel zur Klassenreise dazugegeben, wie möglich – den Rest kann der Förderverein zuschießen. Der Förderverein der PWS unterstützt Klassenfahrten in der Regel mit einem EURO pro Tag und Kind. Wie dieser Zuschuss verwendet wird, obliegt der der Klassenleitung in Absprache mit der Elternvertretung. In Härtefällen behält sich der Förderverein eine Einzelfallentscheidung vor.

TIPP: Der Zuschuss des FÖV der PWS kann, nach Absprache mit der Klassengemeinschaft, auch für die Finanzierung der Teilnahme an Klassenfahrten von sozial schlechter gestellten Kindern verwendet werden.

Häufig sind auch lokale Fördervereine ansässig, die sich um die Belange von Kindern und Jugendlichen kümmern. Diese oder auch örtliche Unternehmen sowie Banken und Sparkassen können um eine Förderung angeworben werden. Bei einer Stiftung kann sich nur der Schüler selbst bewerben, der Klassenverband spielt hier keine Rolle. Einen Überblick über die deutsche Stiftungslandschaft gibt der Bundesverband deutscher Stiftungen in seiner Stiftungssuche. Neben Beihilfen für Schulmaterialien finden sich auch Zuschüsse für Klassenfahrten – für bedürftige und/oder begabte Schüler.

Nur selten Kostenübernahme für Lehrer

Eine Klassenfahrt stellt für den Lehrer eine Dienstreise dar, die mit Stress und Verantwortung verbunden ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Dienstreise – wie eigentlich selbstverständlich – vom Arbeitgeber finanziell übernommen wird. Zwar ist die Lehrervereinbarung auf den Verzicht der Rückerstattung der Reisekosten inzwischen rechtswidrig (Bundesarbeitsgericht 2012), was aber nicht bedeutet, dass Lehrer nicht doch auf den Kosten sitzen bleiben. Denn meist steht der Schulinstitution nicht genügend Bildungsetat zur Verfügung, um die Kosten komplett abzudecken. Auf Zuschüsse vom Förderverein der Schule können Lehrer auch nicht unbedingt hoffen.

Deutsche Lehrer befinden sich nach wie vor in einer moralischen Zwickmühle.

Biete ich meinen Schülern eine Klassenfahrt, auf die sie sich schon ein Jahr lang freuen, oder blase ich die Fahrt ab, weil ich sie aus eigener Tasche zahlen muss? Fakt ist: Laut dem Reisekostengesetz werden dem Lehrer Fahrt- und Flugkosten der niedrigsten Klasse, eine Übernachtungspauschale, Tagegeld und Eintrittsgelder, solange sie zur Dienstreise gehören, erstattet.