Antrag auf Kostenübernahme

Wer stellt den Antrag?
Bitte geben Sie an, wer den Antrag stellt und wem die Anschaffung zugute kommen soll:
Was soll angeschafft werden?
Bitte beschreiben Sie kurz, was genau angeschafft werden soll:
Bezeichnung, Titel, Beschreibung
Soll angeschafft werden bei:
Gesamtkosten inkl. MwSt., Versand:
Warum soll das angeschafft werden?
Damit der Förderverein die satzungsgemäße Verwendung feststellen kann, beschreiben Sie bitte kurz Bedarf und Verwendung:
Wer bekommt die Erstattung
Damit der Förderverein die Auslagen möglichst schnell erstatten kann, benötigen wir eine Kontoverbindung:
Hinweis
Bitte nehmen Sie folgende Bedingungen zur Kenntnis:
Der Förderverein kann Erstattungen von Aufwendungen nur gegen Aushändigung der ORIGINAL-Rechnung vornehmen. Bitte machen Sie sich daher eine Kopie. Eine Barauszahlung findet nicht statt. Eine Erstattung erfolgt auf das Konto des Antragstellers oder direkt an die Bezugsquelle. Vom Förderverein bewilligte Anschaffungen müssen bis zum Quartalsende getätigt und abgerufen worden sein. Verspätete Anschaffungen erfordern die Zustimmung des Fördervereins oder ggf. einen neuen Antrag. Der Antragsteller muss die Anschaffung selbst tätigen oder veranlassen. Nur in Ausnahmefällen und nach Absprache mit dem Förderverein kann dieser die Anschaffung übernehmen. Nach Zustimmung einer Kostenübernahme gilt als zwischen Schule und Förderverein vereinbart, dass die von der Schule oder Bevollmächtigten der Schule angeschafften Güter Eigentum der Schule sind. Vom Förderverein aufgrund eines Antrages der Schule angeschaffte Güter werden der Schule übereignet.